IT-Notfall
Gehackt? Wir helfen sofort.
Verschlüsselte Dateien, ein übernommenes E-Mail-Konto, eine Erpresser-Nachricht: Jetzt zählt jede Stunde. Rufen Sie uns an, wir sind täglich erreichbar, auch abends und am Wochenende.
Notfall-Hotline040 33469070Lieber schriftlich? info@itoras.de, Betreff „IT-Notfall“.
Erste Schritte
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Diese Schritte begrenzen den Schaden, bis wir übernehmen. Im Zweifel gilt: lieber anrufen als selbst experimentieren.
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1
Betroffene Geräte vom Netz trennen
Netzwerkkabel ziehen bzw. WLAN abschalten. Die Geräte dabei möglichst nicht ausschalten, denn im Arbeitsspeicher stecken oft wichtige Spuren.
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2
Nichts löschen, alles festhalten
Erpressernachrichten, verdächtige E-Mails und Fehlermeldungen abfotografieren. Notieren Sie, wann Ihnen was aufgefallen ist.
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3
Passwörter von einem sauberen Gerät ändern
Zuerst E-Mail- und Admin-Konten, und zwar von einem Gerät, das nicht betroffen ist. Wo möglich Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren.
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4
Kein Lösegeld zahlen, ohne Rat einzuholen
Eine Zahlung garantiert nicht, dass Sie Ihre Daten zurückbekommen. Oft lassen sich Systeme aus Backups wiederherstellen.
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5
Hilfe holen
Rufen Sie uns an. Gemeinsam klären wir, was passiert ist, stoppen die Ausbreitung und bringen den Betrieb wieder zum Laufen.
So helfen wir
Vom Anruf zum sicheren Betrieb
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01
Eindämmen
Wir stoppen die Ausbreitung: betroffene Systeme isolieren, Zugänge sperren, kompromittierte Konten sichern.
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02
Analysieren
Wir finden heraus, wie der Angreifer hereingekommen ist und was er erreicht hat. Spuren werden gesichert.
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03
Wiederherstellen
Systeme werden bereinigt oder neu aufgesetzt, Daten aus sauberen Backups zurückgespielt.
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04
Absichern
Die Lücke wird geschlossen, damit es nicht wieder passiert. Auf Wunsch mit Monitoring rund um die Uhr.
Pflichten
Melden nicht vergessen
Neben der Technik gibt es Fristen. Wir helfen Ihnen, die nötigen Informationen zusammenzustellen.
- Datenschutz: Sind personenbezogene Daten betroffen, muss die Datenschutzbehörde in der Regel innerhalb von 72 Stunden informiert werden (Art. 33 DSGVO).
- Polizei: Hackerangriffe und Erpressung sind Straftaten. Unternehmen können sich an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei wenden.
- Bank und Versicherung: Bei Zahlungsbetrug sofort die Bank informieren, bei einer Cyberversicherung den Versicherer.
- NIS2 und Branchenregeln: Betroffene Unternehmen haben zusätzliche Meldepflichten gegenüber dem BSI.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Täglich erreichbar, auch abends und am Wochenende
Rufen Sie jetzt an.
Je früher wir eingreifen, desto weniger Schaden entsteht. Ein kurzes Telefonat reicht für die erste Einschätzung.