IT-Sicherheitsrichtlinie
Die Richtlinie der KBV (§ 390 SGB V) verpflichtet alle Praxen zu Maßnahmen je nach Praxisgröße.
Arztpraxen
Praxisverwaltungssystem, Telematikinfrastruktur, eRezept, vernetzte Geräte und dazu die verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV. Wir sorgen dafür, dass Ihre Praxis sicher läuft und die Anforderungen erfüllt, ohne den Praxisalltag zu stören.
Typische Themen
Die Richtlinie der KBV (§ 390 SGB V) verpflichtet alle Praxen zu Maßnahmen je nach Praxisgröße.
Konnektor, Kartenterminals und TI-Dienste müssen sicher ins Praxisnetz eingebunden werden.
Wartezimmer-WLAN, Medizingeräte und Praxis-PCs gehören in getrennte Netze.
Ohne PVS keine Sprechstunde. Backups müssen verschlüsselt, getrennt und getestet sein.
Unsere Unterstützung
Passende Leistungen

Zusammenarbeit
Der Einstieg ist bewusst einfach: Sie müssen nichts vorbereiten und gehen keine Verpflichtung ein.
Häufige Fragen
Weitere Antworten finden Sie in den FAQ, oder Sie rufen einfach an.
Ja. Wir prüfen, welche Anforderungen für Ihre Praxisgröße gelten, und setzen sie technisch um, von Updates und Virenschutz über Backups bis zur Netzwerktrennung.
Ja. Für Kliniken führen wir Penetrationstests durch, segmentieren Medizingeräte-Netze, betreiben Angriffserkennung und unterstützen bei regulatorischen Nachweisen, als Ergänzung zur eigenen IT-Abteilung.
So wenig Zugriff wie möglich, alles dokumentiert und mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Tests arbeiten wir mit Nachweisen statt mit echten Patientendaten.
Ihre Branche ist nicht dabei? Wir arbeiten auch für andere Bereiche. Sprechen Sie uns einfach an.
Weitere Branchen
Kostenloses Erstgespräch, 45 Minuten
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen, welche Anforderungen für Sie gelten und was als Nächstes sinnvoll ist.